Da ist sie, die Paypal-Mail mit dem Subject ‚Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel‘. Ich ‚fürchte‘, damit hat der Anbieter ausreichend dafür gesorgt, daß jeder Betroffene über den Irrtum informiert ist (§ 120 BGB). Dies hatte u.a. Caschy angemerkt.