Doch keine 500 EUR ;-(

Da ist sie, die Paypal-Mail mit dem Subject ‚Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel‘. Ich ‚fürchte‘, damit hat der Anbieter ausreichend dafür gesorgt, daß jeder Betroffene über den Irrtum informiert ist (§ 120 BGB). Dies hatte u.a. Caschy angemerkt.

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