Da ist sie, die Paypal-Mail mit dem Subject ‘Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel’. Ich ‘fürchte’, damit hat der Anbieter ausreichend dafür gesorgt, daß jeder Betroffene über den Irrtum informiert ist (§ 120 BGB). Dies hatte u.a. Caschy angemerkt.
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500 EUR von Paypal! Wirklich?
Laut einer E-Mail, die zu 99,9% authentisch ist, gehöre ich zu den Gewinnern: mein Paypal-Guthaben sei um EUR 500,00 aufgestockt worden. Freunde berichten gleiches. Leider ist mein Guthaben weiterhin EUR 0,00. Die Frage lautet: Ist die Mail, die eindeutig formuliert ist, eine Gewinnzusage? Trifft § 661a BGB? So empfehlen es scheinbar auch Verbraucherzentralen. Das könnte dann …