500 EUR von Paypal! Wirklich?

Laut einer E-Mail, die zu 99,9% authentisch ist, gehöre ich zu den Gewinnern: mein Paypal-Guthaben sei um EUR 500,00 aufgestockt worden. Freunde berichten gleiches. Leider ist mein Guthaben weiterhin EUR 0,00. Die Frage lautet: Ist die Mail, die eindeutig formuliert ist, eine Gewinnzusage? Trifft  § 661a BGB? So empfehlen es scheinbar auch Verbraucherzentralen. Das könnte dann …